Gegendarstellung

Eine Gegendarstellung ist die eigene Darstellung eines Sachverhalts, über den zuvor in einem Medium berichtet wurde. Die Gegendarstellung geschieht durch den Betroffenen selbst, wobei es sich dabei sowohl um natürliche, als auch juristische Personen, wie z.B. Vereine, handeln kann.
Mit der Gegendarstellung versucht der Betroffene einen, in seinen Augen, von dem Medium falsch dargestellten Sachverhalt richtig zu stellen. Dabei liegt die Beweispflicht einer Falschdarstellung bei dem Betroffenen. Wird der Anspruch des Betroffenen anerkannt, muss die Gegendarstellung im selben Medium, an ähnlicher Stelle und kostenlos abgedruckt werden.
Die Gegendarstellung entwickelte sich aus dem Grundsatz „audiatur et altera pars“ (auch der andere Teil soll angehört werden), der den Ideen der französischen Revolution entstammt.
Durch die Möglichkeit der Gegendarstellung soll die inhaltlich richtige Informationsverbreitung garantiert werden. Außerdem dient sie dem Recht der freien Meinungsbildung und dem Recht auf Selbstbestimmung über die öffentliche Darstellung der eigenen Person.
In Deutschland wurde die Gegendarstellung juristisch erstmals im Reichspressegesetz von 1874 geregelt. Heutzutage ist die Gegendarstellung in den Pressegesetzen der einzelnen Länder geregelt.

 

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Presserecht: Der Gegendarstellungsanspruch und seine Umsetzung

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